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Kredite für Freiberufler

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Freiberufler beurteilen wir „finanzierungstechnisch“ etwas anders als Selbständige anderer Berufsgruppen. Im Gegensatz zu Handwerkern oder Dienstleistenden üben sie wissenschaftliche, beratende, medizinische, unterrichtende, künstlerische oder ähnlich gelagerte Tätigkeiten aus. Der Hauptunterschied zu anderen Gewerbetreibenden ist jedoch, dass sie nicht der Gewerbeordnung unterliegen, dem Gewerbeamt also die Tätigkeit nicht anzeigen müssen.

Ein weiterer Grund diesen Berufsstand differenziert zu betrachten ist der Umstand, dass es sich meist um hochqualifizierte Leistungen handelt, die ein besonderes Verantwortungsbewusstsein und Vertrauensverhältnis voraussetzen. Dies führt in aller Regel zu vergleichsweise engen und teilweise über Jahrzehnte andauernden Kunden/ Mandanten/Patienten- Beziehungen, und hat damit einige Aussagekraft über zukünftig zu erwartende Erträge.

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