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Mehr Informationen über Kredite für Handwerk und verarbeitendes Gewerbe
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Hier werden Einzelfirmen bis hin zu kleinen GmbH zusammengefasst, deren Erwerb hauptsächlich aus produktiven, handwerklichen Tätigkeiten bis zur teilautomatisierten Produktion besteht und seit mindestens 2 Jahren Gewinne erwirtschaften. Ihr Steuerberater kann die Zahlen der letzten zwei Jahre bestätigen.
Also z.B. vom Fliesenleger über die Floristin bis zur Schlosserei oder der kleineren Maschinenfabrik. In der Regel sind dies kleine Kapitalgesellschaften oder auch Inhaber- Firmen mit Jahresumsätzen bis 8 Mio. Euro und weniger als 50 Angestellten.
Bei der Prüfung der Darlehensanträge können wir auf branchentypische Erfahrungen zurückgreifen. So beurteilen wir Umsatzschwankungen oder Gewinndifferenzen, Materialeinkäufe oder Lagerbestände, Zahlungsziele oder Forderungen, Geschäftführergehälter und Personalkosten. Natürlich spielt auch die Verhältnismäßigkeit der bisher eingegangenen Verbindlichkeiten und deren Rückführung eine Rolle, kleinere Schufa- Negative bis ca. 1.000 € führen nicht automatisch zu Ablehnung.
All das führt oft zu kundenfreundlicheren Entscheidungen, als sie manch andere treffen- nicht weil wir es besser können- sondern weil wir unsere Kunden besser verstehen wollen. Diese Prozesse spielen sich im Hintergrund ab, ohne dass Sie es bemerken und dabei stehen wir immer auf Ihrer Seite.
In der Vergangenheit bezogen sich die Anfragen oft auf folgende Unternehmenssituationen:
- ich kann einen großen Auftrag erhalten, muss aber Material und das Projekt vorfinanzieren, meine Hausbank will meinen Kontokorrentrahmen jedoch nicht erhöhen
- ich kann günstig zwei alte Fahrzeuge aus meinem Fuhrpark gegen zwei neue ersetzen, das Geld für die Anzahlung fehlt zur Zeit.
- ich habe ein angemessenes Geschäftsführergehalt, will und kann meiner Firma keine Liquidität entziehen
- Ich habe Forderungsausfälle, die gerichtlich beigetrieben werden. Bis das soweit ist, fehlen mir die Mittel um das Loch zu schließen.
- Ich hatte unerwartet eine Betriebsprüfung, jetzt muss ich für ein oder mehrere Jahre Steuern nachzahlen.
- Ich musste mich von meinem Geschäftspartner trennen, er besteht auf der Auszahlung seiner Anteile.
- ich möchte mein Haus renovieren, meine Firma hat aber damit nichts zu tun
Mit der Lösung solcher oder ähnlicher Situationen beschäftigen wir uns täglich. Fragen Sie uns an!
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