Betriebsmittel

Hierbei handelt es sich um Finanzierungen in das Anlagevermögen Ihres Unternehmens.

Die Laufzeit der Finanzierung sollte möglichst an die Dauer der Abschreibung gekoppelt sein. Aktuell bieten wir Ihnen 10.000,- maximal 250.000,- Euro bei einer Laufzeit von 12 bis 84 Monaten.

Zum klassischen Anlagevermögen gehören Sachanlagen zum Beispiel: Grundstücke, Maschinen, technische- und Geschäftsausstattungen, Fahrzeuge oder Anzahlungen, kurz, die mittel- und langfristig dem Geschäftsbetrieb und seiner Aufrechterhaltung dienen.

Weiterhin gehören zum Anlagevermögen die immateriellen Vermögensgegenstände. Hier können Sie mit Gewerbegeld.de in Rechte, Konzessionen, Know-how oder Patente finanzieren.

Ehe die Ausnahme bilden die Finanzierungen in Investitionen für Finanzanlagen wie Beteiligungen an Tochter- oder verbundene Unternehmen.

Für alle Finanzierungszwecke sollte das Unternehmen positive Auskünfte bei den für Deutschland wichtigsten Auskunfteien, wie z.B. Creditreform oder Bürgel, ausweisen. Für uns ist hier der Nachweis des positiven Zahlungsverhaltens in der näheren Vergangenheit entscheidend. Darüber hinaus akzeptieren wir ausschließlich positive Schufa-Meldungen für die Person des Unternehmers.

Aktuell verzichtet Gewerbegeld.de auf den Nachweis des Verwendungszweckes durch Vorlage von Rechnungen oder ähnliches. Hier vertrauen wir aus unserer Erfahrung auf das Verantwortungsbewusstsein des Unternehmers, das Darlehen dem beantragten Zweck auch zu zuführen.

Üblicherweise kreditieren wir die in Deutschland verbreiteten Unternehmensformen wie GmbH, AG, GmbH & Co KG, Freiberufler, Einzelunternehmer oder eingetragene Kaufleute.

Bei Finanzierungen für GbR und UG tritt immer der Unternehmer als Darlehensnehmer in die Verpflichtung ein und überträgt diese dann anschließend auf das Unternehmen.

Die Betriebsmittelfinanzierungen werden in der Regel annuitätisch gewährt und haben über die gesamte Laufzeit eine konstante Rate. Mit Zahlung der letzten Rate ist gemäß Tilgungsplan das Darlehen komplett zurückgezahlt. Auf Wunsch kann der Kredit vorzeitig getilgt werden. Es fällt dann keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Sondertilgungen oder variable Raten sind derzeit in den Darlehensverträgen nicht vorgesehen.

Grundsätzlich sind Sicherungsübereignungen eines finanzierten Wirtschaftsgutes an den Gläubiger nicht vorgesehen Bei Fahrzeugfinanzierungen verbleiben die KFZ- Briefe immer beim Unternehmer.