Ein Anwalt als Freiberufler hat auf der Suche nach einem Kredit das Problem, dass er kein regelmäßiges Gehalt bezieht. Wenn es sich hierbei nicht um eine renommierte und alteingesessenen Kanzlei mit sehr guten Referenzen handelt, gibt es auch für einen Anwalt als Freiberufler hier ein Problem, dass er einen Kreditgeber findet, der ihm einen Kredit gewährt.

Die Hintergründe.

Bei den Banken und einigen Kreditgebern sind Ratenkredite häufig so kalkulatorisch aufgebaut, dass hier keine umfangreichen und aufwendigen Personalkosten für die Prüfung von Sicherheiten anfallen dürfen und in der Kostenkalkulation nicht enthalten sind. Bei der Vielzahl von Krediten ist dann die einzige Kreditabsicherung der Gehalt.

Ein Anwalt als Freiberufler kann darauf nicht zurückgreifen. Bei ihm dienen als Einkommensnachweis die Gewinn- und Verlustrechnungen aus den zurückliegenden Jahren. Dies ist jedoch keine Garantie für die Zukunft, dass die Honorare auch auf diesem Niveau weiter fliesen. Dies ist der Hauptgrund, weshalb ein freiberuflicher Anwalt sich so schwer tut, bei einer normalen Bank einen Ratenkredit zu erhalten.

Die freien Berufe, zu denen auch der Anwalt gehört, sind für die Kreditwirtschaft ein Risiko, das jedoch so in Wirklichkeit teilweise nicht vorhanden ist. Wenn ein Anwalt, ein Facharzt oder ein Steuerberater seit mehr als 10 Jahre tätig ist und regelmäßige Einkünfte nachweisen kann, ist dies für die Kreditwirtschaft kein höheres Risiko, als ein Angestellter in einem Industrieunternehmen oder bei einer Bank.

Deshalb gibt es auch für eine solche Verhaltensweise den einen oder anderen Widerspruch der Verbände der Selbstständigen. Da wird argumentiert, dass jemand sich als Anwalt oder als anderer Selbstständiger, der keine regelmäßigen Einkünfte bezieht, sich nicht lange am Markt halten kann. Auch die Insolvenzquote bei Selbst ständigen liegt erheblich unter der Quote für Unternehmens- und Privatinsolvenzen .Auch von der Schufa kommen entsprechende Auswertungen, die belegen, dass die Kreditwürdigkeit sowie die Fähigkeit zur Zahlung bei den Freiberuflern, wie Anwälten, größer ist, als bei den Arbeitnehmern und Angestellten. Die Kreditwirtschaft verweist bei solchen Aussagen meistens auf die neuen Kreditrichtlinien der EU (siehe auch Basel II), die auch für eine gewisse Verhaltensweise bei bestimmten Risikogruppen sorgen.

Nicht jeder Kreditgeber ist so restriktiv.

Neben den Banken gibt es auch für Anwälte als Freiberufler die Möglichkeit, die Vielzahl von Kreditangeboten im Internet vor allem mit Gewerbegeld dem Spezialist für Gewerbetreibende, zu überprüfen und für sich zu nutzen. Der Testsieger Gewerbegeld und die anderen Online-Anbieter für Kredite verlangen hier teilweise anstelle von Gehaltsbescheinigungen einige zurückliegende Steuerbescheide oder das Bestehen der Anwaltskanzlei über mindestens 3 Jahre mit regelmäßigen Einkünften.

Wenn man beim Testsieger Gewerbegeld einen Kredit zur Finanzierung für sein Geschäftsauto beantragt, genügt hier häufig auch als Sicherheit der Fahrzeugbrief. In Ausnahmefällen ist es bei diesen Anbietern auch möglich, eine Sofortauszahlung in Form einer Auszahlung in 24 Stunden zu erhalten. Eine solche Auszahlung in 24 Stunden wird dann benötigt, wenn ein unvorhergesehener Notfall auf der Seite des Kreditnehmers eingetreten ist.

Bei sehr umfangreichen Kreditsummen, die an einen Anwalt als Freiberufler gewährt werden, wird auch in Einzelfällen als zusätzliche Sicherheit beispielsweise eine abgetretene Lebensversicherung akzeptiert, damit hier eine entsprechender Rückgriff des Kreditgebers im Extremfall möglich ist.

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