Die unbekannte Geldquelle

Gewährt ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ein Darlehen spricht man in der Regel von einem Arbeitgeberdarlehen, einem Mitarbeiterdarlehen oder von einem Personalkredit. Bezeichnungen für eine Kreditvergabe des Arbeitgebers gibt es viele.

Bei der Gewährung eines solchen Darlehens seitens des Arbeitgebers sind sowohl vom Arbeitgeber selbst als auch vom Darlehensnehmer – also dem Mitarbeiter – einige steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten.

Gründe für das Mitarbeiterdarlehen

In der Regel denkt man in Situationen, in denen sich ein Finanzierungsbedarf ergibt erst einmal an die eigene Hausbank als Kreditgeber oder, wenn deren Darlehensangebote nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen, an andere Finanzinstitute. Häufig jedoch stellt ein Arbeitgeberdarlehen die für Darlehensgeber und Darlehensnehmer günstigere Finanzierungsalternative dar.

Warum ist das so? Ganz einfach: Der Arbeitgeber nimmt durch das gegebene Darlehen beim Mitarbeiter die Position der finanziell unterstützenden Institution ein und gewinnt dadurch bei dem Mitarbeiter an Wertschätzung. Zusätzlich bindet der Arbeitgeber den Mitarbeiter an das Unternehmen über die vertragliche Darlehensvereinbarung.

Der Mitarbeiter gewinnt als Darlehensnehmer ebenfalls, denn er hat die Möglichkeit, die Darlehensvereinbarung individuell mit dem Darlehensgeber vertraglich zu fixieren und muss sich nicht den vorgegebenen Rahmenvereinbarungen eines profitorientierten Kreditinstituts unterwerfen. So sind die Darlehenshöhe, die Rückzahlungsmodalitäten, die Zinsen sowie viele weitere rechtlich zu berücksichtigende Bedingungen individuell an die Situation des Mitarbeiters und des Unternehmens anpassbar. Sogar in sich verändernden Arbeitsplatzsituationen können Darlehensgeber und Darlehensnehmer wesentlich schneller und einfacher im beidseitigen Interesse die bestehende Darlehensvereinbarung anpassen.

Nicht selten kann das Arbeitgeberdarlehen sogar die einzige Finanzierungsoption für den Angestellten sein, wenn dessen Bonität von anderen kreditgebenden Instituten als zu niedrig eingestuft wird und die Kreditanfrage abgelehnt wird.

Was ist bei einem Darlehen für die Mitarbeiter zu beachten?

Wie bei allen vertraglichen Vereinbarungen gilt es, dass alles schriftlich und möglichst detailliert festgehalten wird und diese Vereinbarungen über die gesamte Laufzeit von beiden Seiten eingehalten werden können.

Darlehenshöhe, Laufzeit, Raten, Zinsen

Die Höhe des Personalkredits, die Laufzeit des Darlehens, sowie die Höhe der ratierlichen Rückzahlung und die damit verbundenen Zinsen sind die wesentlichen Bausteine der vertraglich festzuhaltenden Darlehensgewährung. Auch wenn die Höhe der Darlehensvereinbarung nach oben hin nicht begrenzt ist, sollten die Rückzahlungsvereinbarungen realistisch bemessen, kalkulierbar und somit für den Angestellten auch auf lange Sicht zu erbringen sein.

Bei der Festlegung des vereinbarten und über die gesamte Laufzeit geltenden Zinssatzes wird sich der Arbeitgeber in aller Regel an dem „Maßstabszinssatz“ orientieren, der sich wiederum an den von der Deutschen Bundesbank zuletzt veröffentlichten Effektivzinssätzen ausrichtet. Ist das Darlehen gebende Unternehmen jedoch selbst ein Finanzinstitut, kann der im Darlehensvertrag gewährte Effektivzinssatz unter dem liegen, den das Finanzinstitut in der jeweiligs eigenen kontoführenden Zweigstelle selbst ausgibt.

Gleiches Recht für alle?

Auch wenn zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber eine durchaus private Ebene entstehen kann, die die Gewährungsbereitschaft eines Darlehens positiv beeinflusst, so gilt doch der Gleichbehandlungs- oder Gleichstellungsgrundsatz für das Unternehmen und seine Mitarbeiter. Dieser verweist darauf, dass alle Mitarbeiter eines Unternehmens gleichgestellt zu behandeln sind, was insbesondere für Vollzeit- und Teilzeitangestellte gilt. Mitarbeiter deren Arbeitsverhältnis jedoch befristet ist, haben weniger Aussicht auf die Zusage höherer und länger laufender Personalkredite.

Ein Unternehmen kann einen Personalkredit auch verweigern, wenn bei dem Mitarbeiter eine hohe Verschuldung oder sogar eine Lohnpfändung vorliegt. Vor allem in diesen Situationen, die die Deutlichkeit der Liquiditätsschwierigkeiten aufzeigen, kann jedoch das Arbeitgeberdarlehen für den Mitarbeiter die einzige Möglichkeit sein, aus der schwierigen finanziellen Lage herauszukommen, denn ein Kreditinstitut, das in einem solchen Fall unterstützende Finanzmittel in Form eines Ratenkredits zusagt, ist schwer zu finden.

Weitere Vorteile des Personalkredits

Neben den bereits genannten Vorteilen, die der Personalkredit aufweist, gibt es noch weitere Punkte, warum unter Umständen ein Ratenkredit des Arbeitgebers einem banküblichen Ratenkredit vorzuziehen sein könnten.

Die Vergabe eines Mitarbeiterdarlehens richtet sich nicht an eine vom Unternehmen vorgegebene Finanzierungsmaßnahme. Ob der Kauf eines Autos, die Anschaffung einer Immobilie oder eine Umschuldung Hintergrund für das Darlehens sind, der kreditgebende Arbeitgeber kann lediglich die vom Mitarbeiter angeführte Finanzierungsabsicht im Darlehensvertrag schriftlich festhalten und damit die fließenden Geldmittel an den Zweck binden. Ansonsten sind Arbeitgeberkredite flexibel darin, was der Arbeitnehmer mit dem Geld macht. Für die Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen wie Seminare oder Ähnliches zahlt der Arbeitgeber in der Regel einen Teil dazu oder zahlt diese – gebunden an die Arbeitszeit im Unternehmen – sogar vollständig selbst. Vergibt ein Arbeitgeber ein Darlehen an einen Mitarbeiter für den Zweck, dass der Mitarbeiter damit firmeneigene Produkte erwerben soll, ist dies unzulässig. Dies regelt die Gewerbeordnung mit dem Verbot, Arbeitnehmern Waren auf Kredit zu verkaufen.

Jedoch darf der Angestellte ein Arbeitgeberdarlehen zur Finanzierung von Unternehmensaktien erhalten, sofern er nachweislich über die Risiken des Erwerbs von Unternehmensaktien aufgeklärt wurde.

Bank oder Unternehmen als Kreditgeber?

Wird im Darlehensvertrag ein geringerer jährlicher Effektivzinssatz zugrunde gelegt als es in einem vergleichbaren Ratenkreditvertrag der Hausbank der Fall ist, wird es für den Mitarbeiter günstiger. Da der Arbeitgeber den Mitarbeiter und seine berufliche Situation besser einschätzen kann, verzichten Unternehmen oft auf eine Besicherung der Kreditsumme, wodurch zusätzlich eine Bonitätsprüfung und eine kostenpflichtige Bearbeitungszeit entfallen und nicht berechnet werden.

Eventuell vorhandene Sicherheiten werden somit geschont und können bei weiterem Liquiditätsbedarf im Rahmen eines banküblichen Kreditvertrags eingebracht werden.

Bevor man sich nun für eine Kreditart entscheidet, sollten Kreditnehmer immer alle Eventualitäten gegeneinander abwägen. Dazu gehört der Vergleich aus monetärer Sicht wie auch die Berücksichtigung der sogenannten „weichen“ Argumente wie Bindung zum Unternehmen, Flexibilität der Vertragsgestaltung, Höhe und Laufzeit der Darlehenssumme und viele weitere.

Ein Arbeitgeberdarlehen kann eine attraktive Finanzierungsalternative zu einem von Banken oder Kreditinstituten angebotenen Kredit sein. Bei einem solchen Darlehen wird vom Arbeitgeber ein solcher Kredit seinen Mitarbeitern gewährt. um dadurch die stärkere Anbindung der Mitarbeiter zu erhalten oder ihnen auch von Seiten des Unternehmens dessen Wertschätzung entgegen zu bringen. Bei einer solchen Vorgehensweise wird der Arbeitgeber durch das gewährte Darlehn zum Kreditgeber und der Arbeitnehmer wird dann zum Kreditnehmer.

Ein solches Darlehen vom Arbeitgeber macht den Arbeitnehmer unabhängiger von Bankkrediten und wird entweder zu einer Bau- oder zur Konsumfinanzierung beim Arbeitnehmer verwendet. Bei einem Mitarbeiterdarlehensvertrag müssen die die Konditionen in schriftlicher Form festgehalten und die komplette Laufzeit muss bindend eingehalten werden.

Definition

Ein Darlehen vom Arbeitergeber ist ein Kredit, das ein Unternehmen einem bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer gewährt. Ein solches Mitarbeiterdarlehen ist in der Regel zinsgünstiger als ein klassisches Darlehen von der Bank oder einem anderen Kreditgeber.

Was die Zinsfestlegung bei einem solchen Personalkredit anbelangt, so orientieren sich die Arbeitgeber hier häufig für die gesamte Laufzeit am sogenannten Maßstabszinssatz. Zur Festlegung dieses Zinssatzes werden die beim Vertragsabschluss des Darlehens von der Deutschen Bundesbank veröffentlichen Effektivzinssätze her zugrunde gelegt. (BMF-Mitteilung vom 13.06.2007 AZ IV C 5 S-2334/07/009). Von den daraus gewichteten Durchschnittszinssätzen wird dann in der Regel noch 4 Prozent abgezogen.

Die Voraussetzungen für ein Darlehen vom Arbeitgeber

Auch bei einem solchen Darlehn vom Arbeitgeber gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz für den Arbeitgeber bei der Kreditvergabe an den Arbeitnehmer. Danach darf auch beispielsweise an Teilzeitbeschäftigte im Vergleich zu Vollzeitkräften ein Darlehen nicht zu ungünstigeren Bedingungen vergeben werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 aus dem Gesetz über die Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (abgekürzt TzBfG). Aus dieser gesetzlichen Vorschrift darf für den Arbeitgeber jedoch nicht abgeleitet werden, dass er deshalb an alle Mitarbeiter ein Darlehen gewähren muss. Wenn bei dem Mitarbeiter Lohnpfändung oder Verschuldung vorhanden ist, können dies durchaus Gründe sein, einen Personalkredit nicht zu vergeben.

Zweckgebundenheit von Arbeitgeberdarlehen

Häufig wird vom Arbeitgeber ein Darlehen an ihre Arbeitnehmer vergeben, das dann auch zweckgebunden ist. Dazu gehört beispielsweise ein Darlehen für die Baufinanzierung (Bau eines eigenen Hauses) oder zur Finanzierung einer etwas umfangreichen Fortbildungsmaßnahme. Dabei ist es jedoch dem Arbeitgeber untersagt, ein Darlehen an seine Arbeitnehmer für den Grund zu vergeben, dass diese mit dem Darlehen firmeneigene Produkte kaufen müssen.. Dies wird auch im § 107 Abs. 2 Satz 2 GewO (Gewerbeordnung) gesetzlich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Von dieser Regelung ausgenommen bei der zweckgebundenen Vergabe sind Darlehen vom Arbeitgeber zur Finanzierung von Unternehmensaktien, wenn der Arbeitgeber den Plan hat, mit dem eigenen Unternehmen einen Börsengang durchzuführen. Der Arbeitgeber hat hier jedoch die Pflicht, den Kreditnehmer auch über das eventuelle Scheitern eines solchen Börsenganges und die dabei für ihn vorhandenen Risiken zu informieren.

Die Rückzahlungsmodalitäten bei einem Darlehen durch den Arbeitgeber

Für die Rückzahlungen kann zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer auch vereinbart werden, dass der Arbeitgeber monatlich einen Teil des Gehaltes vom Arbeitnehmer einbehält, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, an dem dann das Darlehen vollständig zurückgezahlt worden ist. Aber auch hier sind die Pfändungsfreigrenzen gemäß § 850 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu beachten. Somit darf der Arbeitgeber hier für eine Kredit-Rückzahlung nicht den gesamten Gehalt einbehalten, sondern muss dem Arbeitnehmer jeden Monat zumindest den unpfändbaren Teil seiner Bezüge ausbezahlen.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei einem Darlehen durch den Arbeitgeber

Wenn ein solches Darlehen durch den Arbeitgeber auch noch weiter läuft, kann trotzdem das Arbeitsverhältnis zwischen beiden Vertragsparteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) enden. Dies erfolgt dann in der Regel durch Kündigung, durch einen Auflösungsvertrag oder durch eine Nichtverlängerung bei einem befristeten Arbeitsvertrag.

Wenn in dem abgeschlossenen Darlehensvertrag hier keine Klausel enthalten ist, wird dann durch den oben erwähnten Vorgang das Darlehen nicht automatisch fällig. Somit muss dann der ehemalige Arbeitnehmer das komplette Darlehen auch nicht sofort zurückzahlen. Der Arbeitgeber kann unter Umständen jedoch den Darlehensvertrag (kommt auf die Vertragsgestaltung an) mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten gemäß § 488 Abs. 3 BGB kündigen. Dabei gibt es jedoch auch solche Darlehensverträge durch den Arbeitgeber die bereits in den vertraglichen Vereinbarungen die Rückzahlungsmodalitäten für den Fall regeln, wenn das Arbeitsverhältnis endet.

Warum lohnt sich ein Arbeitgeberdarlehen im Vergleich zum normalen Ratenkredit?

Ein Darlehen vom Arbeitgeber ist, wie bereits mehrmals erwähnt, eine zinsgünstige Alternative zu dem normalen Ratenkredit. Wenn der vom Arbeitgeber hier zugrunde gelegte jährliche Effektivzinssatz sich unter dem aktuellen Marktzinssatz befindet, kann sich ein solches Darlehen für den Arbeitnehmer lohnen.

Auch liegt ein weiterer Vorteil für den Arbeitnehmer darin, dass der Darlehensgeber bei einem überschaubaren Betrag in der Regel keine zusätzlichen Sicherheiten (Lebensversicherung, Immobilie etc.) verlangt, während bei einem Ratenkredit von einem Kreditinstitut oder einer Bank bei einer nicht positiven Bonität solche Kredite nur mit vorhandenen Sicherheiten vergeben werden. Dadurch wird es dem Arbeitnehmer ermöglicht, bei einer weiteren Kreditgewährung bei Banken oder Kreditinstituten die vorhandenen Sicherheiten hier zusätzlich einzusetzen.

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